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Feldgehölze, Feuchtwiesen und Streuobstfelder

Nach dem Trassenbau wird
es diese Ansicht nicht mehr geben.

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Einwendungen & Bürgerstimmen
Wegführung des Trassenverlaufes vom Wohngebiet Tannersberg

"Uns geht es in erster Linie hauptsächlich darum, warum der Verlauf Tannersberg so nahe, also d.h. an den Wochenend- grundstücken und der Auffahrt Tannersberg entlang geht und nicht hinter dem gesamten Objekt der Kleingärtner erfolgen kann. Die Antwort, die wir erhalten haben, ist für alle Beteiligten, das sind 30 Personen, welche dort oben wohnen, nicht nachvollziehbar und deswegen unser berechtigten Einwand."
Protokollauszug zum Erörterungstermin 15.12.2010
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Rechtsgültiger Gemeinderatsbeschluss

"Ihr lieben Streiter für die Erhaltung der Wohnqualität in Culten, hiermit möchte ich Euch teilhaben lassen an meinen Gedanken, die mir bis jetzt in der Nachbetrachtung des gestrigen Abends kamen.

1. Es wurde gesagt (von der Bürgermeisterin!!!), dass es zur Straßenführung nur einen einzigen Beschluss des Gemeinderates gibt. Dieser hat somit bis heute Rechtsgültigkeit. Nach meinem Rechtsverständnis kann somit der Bürgermeister (oder sein Stellvertreter) keine Zustimmung zu einer anderen Straßenführung geben."

"4. Sehr verwundert mich, dass die zustimmende Unterschrift zum größten Bauvorhaben in der Gemeinde Neukirchen seit der politischen Wende vom Stellvertreter des Bürgermeisters geleistet wurde. Wäre dies nicht Chefsache gewesen?"
Auszüge aus einem Bürger-Rundfax 27.10.2011
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Kritik an Variantenabkehr & Verschwendung von Steuergeldern

"Die Tochter der Familie sei behindert. Aufgrund deren Angstzustände vor lauten Geräuschen hätten die Einwender 1995 ein ruhiges ländliches Grundstück für den Bau eines Hauses gesucht. In der Gemeinde sei damals bestätigt worden, dass keine Baumaßnahmen im Bereich Culten anstünden, so dass sie die Kraft und ihr gesamtes Einkommen in den Bau des Heimes investiert hätten.

Sie seien bereits entsetzt gewesen, als sie 2004 das erste Mal über den Bau der Westtrasse in Kenntnis gesetzt worden sein. Damals sei die bevorzugte Variante mit den vielen Brücken aus Kostengründen abgelehnt worden und ihnen Variante 2 hinter den Hochspannungsmasten mit Einkerbungen der Straße in das Gelände als die für Anwohner und Natur verträglichste Variante vorgestellt worden. Es sei unverständlich, dass plötzlich eine Straße bis 80 m an die Siedlung herangeführt werden solle, ..."

"Es würden Millionen von Steuergeldern verschwendet für Brückenbauten, die nicht erforderlich seien, ganz zu schweigen davon, dass nicht einmal Schallschutz an diesen Bauten vorgesehen werde. Jeder wisse, wie gut sich Schall an Brücken und Tälern ausbreiten könne."
Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss: Widergabe aus einem Einwendungsschreiben 04.10.2011
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Zerstörung der Natur & Rückgang der Einwohnerzahlen

"Guten Morgen! Ich finde Ihre Bürgerinitiative gut ... Es wäre schade, wenn dieses herrliche Stück Natur durch eine Straße zerstört würde. Zumal man uns immer vorrechnet, dass die Zahl der Einwohner zurückgehen wird und wir deshalb auch weniger Straßen brauchen."
E-Mail einer Bürgerin 02.11.2011
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Trassenverschiebung, langen Brückenbauwerke & Folgekosten

"Mit Schreiben vom 04.03.2008 Az ... wurde aber mitgeteilt, dass Variante 2 verworfen und geringfügig nach Osten verschoben werden musste, da die Linie im örtlichen Verlauf über einige Wochenendgrundstücke führe. Bitte prüfen Sie diese Feststellung, da laut vorliegenden Planungsunterlagen bei der Variante 2 lediglich das Wochenendgrundstück im Flurstück 158/3 betroffen ist.

Des Weiteren kann nicht von einer geringfügigen Verschiebung nach Osten gesprochen werden, wenn wegen einem Wochenendgrundstück die Trassenführung von ca. 250 m auf 50 m an die Wohnbebauung von Culten heranrücken soll.

Ferner sei noch bemerkt, dass nach derzeitigem Planstand über den Spaniergraben eine ca. 320 m lange Brücke gebaut werden soll. In Variante 2 ist die Brücke nur ca. 115 lang. Ein erheblicher Kostenfaktor sowohl bei den Herstellungskosten, als auch den Instandhaltungs- und jährlichen Folgekosten."
Auszug aus einem Einwendungsschreiben 15.07.2010
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Eingriff nahe eines FFH-Gebietes, Benennung geschützter Arten

"Die Straße stelle einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Das Vorhaben berühre das FFH-Gebiet östlich der Koberbachtalsperre. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan als Ausgleichsmaßnahme müsse mittels Festlegungen in einem detaillierten Maßnahmeplan neue Lebensräume und Ruhebereiche für Mensch und Tier zum Ziel haben. Vorab müsse geprüft werden, ob Verstöße gegen das Brutverhalten von vorhandenen Milanen, Graureihern, Pirolen, Fledermäusen, Falken, Bussarden, Spechten, Kuckuck etc. vorlägen."

"Der Einwender nehme an, dass die Westtrasse die umweltfeindlichste und mit fast 200 Mio. EUR die teuerste Variante sei, da die im Bau befindliche Mitteltrasse genug Entlastung für das Verkehrsaufkommen in der Region bringe."

Anwort des Landesdirektion auf diese Einwendung:
"Aufgrund der mittelbaren Betroffenheit fehlt dem Einwender die Einwendungsbefugnis hinsichtlich der Belange von Natur und Umwelt sowie hinsichtlich der Erforderlichkeit der Planung."

Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss: Widergabe aus einem Einwendungsschreiben 04.10.2011
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Auswirkungen auf schützenswerte Flächen - Beispiel für sachfremde Beantwortung

"Im Kernbereich der Variante 1 (Vorzugsvariante Straßenbauamt 2010) werden durch die Trassierung wertvolle Feldgehölze zerschnitten. Darüber hinaus sind Beeinträchtigungen des Streuobstwiesenbestandes zu erwarten. Diesem geplanten Eingriff in den Naturraum wird widersprochen.

Vermieden kann dieser Eingriff in schutzunterstellte Natur durch die Trassierung nach Variante 2, was auch in den Feststellungsunterlagen ausgeführt ist."

Antwort des Straßenbauamtes Plauen auf diese Einwendung:
"In der Unterlage 12.0 sind die Ergebnisse der Variantenuntersuchung im Rahmen der UVP wiedergegeben. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die nunmehr ausgeplante Variante 1 unter Berücksichtigung aller Umweltbelange die günstigste Variante ist."


Anmerkung der Redaktion: Es gibt keine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) zum Straßenbauvorhaben! Bei der Unterlage 12.0 handelt es sich um den "Erläuterungsbericht der landschaftspflegerischen Maßnahmen". Dieser bezieht sich auf eine Studie aus dem Jahr 1997, welche KEINE Varianten aus dem Planfeststellungsbeschluss beinhaltet!
Auszug aus einem Einwendungsschreiben 13.07.2010
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Demografische Entwicklung

"Der Straßenbau sei u.a. damit begründet worden, dass mehr als 18.000 Kfz täglich die Straße nutzen würden. Die Bevölkerungsschichten und die Alterspyramide der Bevölkerung der durch die Straße hauptsächlich verbundenen Städte mit Umland gäben einen nicht zu leugnenden Hinweis auf die wirkliche Zukunft des regionalen Verkehrsaufkommens. Dieses sorge nicht einmal für einen nennenswerten Bruchteil des angenommenen Verkehrsvolumens."

"Stelle sich die zu erwartende Anzahl an Fahrzeugen als zu hoch heraus, mache wiederum der gesamte Straßenbau keinen Sinn; um so weniger, wenn man die zu erwartenden Kosten für den Steuerzahler und Schäden an Landschaft und Natur hinzuziehe, zumal die Einwenderin als Anwohnerin keine Überfüllung der Crimmitschauer Straße erkennen könne."

Anmerkung der Redaktion: Allein in den letzten 8 Jahren gab es in der Region um Werdau und Crimmitschau einen Bevölkerungsrückgang von über 10 % und dieser Trend hält weiter an!
Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss: Widergabe aus einem Einwendungsschreiben 04.10.2011
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Bürgerinitiative für Nachhaltigkeit & Transparenz
Vertreten durch: Kathrin Ludwig  |  Culten 32  |  08459 Neukirchen  |  E-Mail: kathrin_ludwig@gmx.de  |  www.s289-neukirchen.de