"Es besteht ein weitreichender Konsens
darüber, dass in Sachsen keine Politik zu Lasten unserer Kinder
und Enkel zu machen ist. Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit
sind das gemeinsame Anliegen aller Fraktionen."
Landtagspräsident Matthias Rößler
Eine nachhaltige Wirtschafts- und Finanzpolitik ist die Grundlage, um auch zukünftigen Generationen gerecht zu werden.
Die Gesamtverantwortung dafür tragen wir alle gemeinsam und jeder Einzelne kann dazu seinen Beitrag leisten. Es geht darum nachzudenken,
abzuwägen und bewusste Entscheidungen zu treffen. Denn jeder der plant, braucht Analysen, Perspektiven und Visionen.
Unsere Bürgerinitiative setzt sich für einen nachhaltige Abwägung zum Trassenbau der "S289 - Verlegung Neukirchen" ein. Wir fordern
transparente Verfahrensabläufe, die Erhaltung schützenswerter Flächen für Mensch und Tier, eine umfassende und nachhaltige Kostentransparenz
und Abwägung sowie die Einhaltung von Gesetzgebungen!
Ihre Bürgerinitiative für Nachhaltigkeit & Transparenz
"Als aktives Mitglied der Bürgerinitiative für Nachhaltigkeit & Transparenz möchte ich mich an dieser Stelle einmal persönlich vorstellen
und einen kleinen Einblick geben, wie ich zu dieser Bürgerinitiative gekommen bin und was wir bisher recherchieren konnten.
Mein Name ist Kathrin Ludwig. Ich bin in Culten aufgewachsen, einem
der Ortsteile der Gemeinde Neukirchen, welcher durch das geplante
Straßenbauvorhaben S289 unmittelbar betroffen ist. Hier habe ich meine
Kindheit und Jugend verbracht. Heute lebe und arbeite ich in Leipzig.
Als mehrere betroffene Bürger mich 2010 darum baten, Sie bei Ihren Bemühungen hinsichtlich der Einwendungen zum geplanten Straßenbauvorhaben S289 - Verlegung Neukirchen
zu unterstützen, ging ich davon aus, dass die im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingebrachten Einwendungen und Hinweise in die behördlichen Prüfungen einfließen,
um letztendlich unter neutraler Abwägung aller Aspekte eine sachgerechte Lösung im Planungsverfahren zu finden.
Doch in den darauffolgenden Telefonaten mit der Landesdirektion Chemnitz zum aktuellen Verfahrensstand tauchten Widersprüche auf.
Die Aussagen verschiedener Bürger stimmten nicht mit der Wahrnehmung der dortigen Behördenmitarbeiter überein. So begannen wir zu recherchieren, wir fuhren
zur Landesdirektion nach Chemnitz und zum Straßenbauamt Plauen, wir forderten Unterlagen an und stellten Fragen. Über Monate hinweg haben wir
Informationen zusammengetragen. Ich habe mich mit Betroffenen vor Ort unterhalten und unabhängigen Fachleute zum Sachverhalt befragt - vom
Brückenbauingenieur über den Fachplaner für Verkehrswesen bis hin zum Professor für Umwelt- und Verwaltungsrecht.
Am Anfang glaubten wir noch an zufällige Versehen im Verfahrensablauf, doch wir mussten uns leider eines Besseren belehren lassen."
Nachfolgend einige Punkten, welche Beleg für das angemahnte fehlerhafte Planfeststellungsverfahren sind. Da einige Fakten eine besondere Brisanz haben, können diese hier nicht oder nur teilweise widergegeben werden.
1) Verstoß gegen das Umweltverträglichkeitsgesetz sowie Verstoß gegen EU-Richtlinien
- Kumulierendes Vorhaben
- enorme Abgrabungen & Aufschüttungen
- fristgerechte Einwendungen zu geschützten Arten bleiben unberücksichtigt
3) Riesige Brückenbauwerke
- 20 % der Gesamtbaumaßnahme "Verlegung Neukirchen" sind Brückenlängen,
2 Brücken sind länger als 300 m (ursprünglich waren
keine bzw. nur kleinere Brückenbauwerke vorgesehen)
4) Verschwendung von Steuer- & Fördergeldern
der EU in Millionenhöhe
- Kosten 2003: 12,3 Mio. EUR - Kosten 2008: 30,7 Mio. EUR
- zukünftige Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten der Brücken werden nicht berücksichtigt
- standortbezogene Baugrunduntersuchungen für Brückenbauwerke fehlen
5) Absolute Intransparenz des Verfahrens
- grundlegend verschiedene Trassenverläufe mit bis zu 300 m Abweichung erhalten gleiche Bezeichnung
- schriftliche Einwendungen werden durch den Vorhabenträger sachfremd beantwortet
- relevante Aussagen in Protokollaufzeichnungen sind "nicht verständlich"
- Prüfung von "Alibi-Lösungen" durch den Vorhabenträger, entgegen tatsächlicher Anregungen und Absprachen
- mehrfache Änderungen der Trassenführungen im Verlauf des Gesamtvorhabens
"Keine Politik zu Lasten unserer Kinder und Enkel" - Wie verbindlich ist das wirklich?
"Ich bin enttäuscht - enttäuscht darüber, wie ein solches Verfahren in der heutigen Zeit und
unter dieser klaren Zielsetzung, wie es von der sächsischen Landesregierung einstimmig vertreten wird, überhaupt möglich ist. Nachhaltigkeit und Transparenz
behördlichen Handelns auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben sollten doch eine Grundvoraussetzung sein!
Hat nicht jeder Bürger - und dazu zählen eben auch unsere Kinder und Enkel - das Recht auf ein neutrales und umfassendes
Abwägungsverfahren? Angestrebte Eingriffe mit weitreichenden Auswirkungen
auf Mensch und Natur und in das Eigentum direkt Betroffener, als Konsequenz
des bisherigen Verfahrens und gesetzlicher Verstöße, dürfen nicht
klaglos hingenommen werden!"
Rat für nachhaltige Entwicklung
der Bundesregierung
„Nachhaltigkeit verpflichtet zu Vernunft und Verantwortung unseres Handels im
sozialen, ökologischen und ökonomischen Bereich“.
Immanuel Kant
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.“
„Dass der bei weitem größte Teil der Menschen den Schritt zur Mündigkeit, außer dem dass er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben.“