<< Beispiel
Feldgehölze, Feuchtwiesen und Streuobstfelder

Nach dem Trassenbau wird
es diese Ansicht nicht mehr geben.

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Bürgerinitiative für Nachhaltigkeit & Transparenz
"Es besteht ein weitreichender Konsens darüber, dass in Sachsen keine Politik zu Lasten unserer Kinder und Enkel zu machen ist. Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sind das gemeinsame Anliegen aller Fraktionen."
Landtagspräsident Matthias Rößler  




Eine nachhaltige Wirtschafts- und Finanzpolitik ist die Grundlage, um auch zukünftigen Generationen gerecht zu werden. Die Gesamtverantwortung dafür tragen wir alle gemeinsam und jeder Einzelne kann dazu seinen Beitrag leisten. Es geht darum nachzudenken, abzuwägen und bewusste Entscheidungen zu treffen. Denn jeder der plant, braucht Analysen, Perspektiven und Visionen.

Unsere Bürgerinitiative setzt sich für einen nachhaltige Abwägung zum Trassenbau der "S289 - Verlegung Neukirchen" ein. Wir fordern transparente Verfahrensabläufe, die Erhaltung schützenswerter Flächen für Mensch und Tier, eine umfassende und nachhaltige Kostentransparenz und Abwägung sowie die Einhaltung von Gesetzgebungen!

Ihre Bürgerinitiative für Nachhaltigkeit & Transparenz
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Ganz persönlich
"Als aktives Mitglied der Bürgerinitiative für Nachhaltigkeit & Transparenz möchte ich mich an dieser Stelle einmal persönlich vorstellen und einen kleinen Einblick geben, wie ich zu dieser Bürgerinitiative gekommen bin und was wir bisher recherchieren konnten.

Mein Name ist Kathrin Ludwig. Ich bin in Culten aufgewachsen, einem der Ortsteile der Gemeinde Neukirchen, welcher durch das geplante Straßenbauvorhaben S289 unmittelbar betroffen ist. Hier habe ich meine Kindheit und Jugend verbracht. Heute lebe und arbeite ich in Leipzig.

Als mehrere betroffene Bürger mich 2010 darum baten, Sie bei Ihren Bemühungen hinsichtlich der Einwendungen zum geplanten Straßenbauvorhaben S289 - Verlegung Neukirchen zu unterstützen, ging ich davon aus, dass die im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingebrachten Einwendungen und Hinweise in die behördlichen Prüfungen einfließen, um letztendlich unter neutraler Abwägung aller Aspekte eine sachgerechte Lösung im Planungsverfahren zu finden.

Doch in den darauffolgenden Telefonaten mit der Landesdirektion Chemnitz zum aktuellen Verfahrensstand tauchten Widersprüche auf. Die Aussagen verschiedener Bürger stimmten nicht mit der Wahrnehmung der dortigen Behördenmitarbeiter überein. So begannen wir zu recherchieren, wir fuhren zur Landesdirektion nach Chemnitz und zum Straßenbauamt Plauen, wir forderten Unterlagen an und stellten Fragen. Über Monate hinweg haben wir Informationen zusammengetragen. Ich habe mich mit Betroffenen vor Ort unterhalten und unabhängigen Fachleute zum Sachverhalt befragt - vom Brückenbauingenieur über den Fachplaner für Verkehrswesen bis hin zum Professor für Umwelt- und Verwaltungsrecht. Am Anfang glaubten wir noch an zufällige Versehen im Verfahrensablauf, doch wir mussten uns leider eines Besseren belehren lassen."

Nachfolgend einige Punkten, welche Beleg für das angemahnte fehlerhafte Planfeststellungsverfahren sind.
Da einige Fakten eine besondere Brisanz haben, können diese hier nicht oder nur teilweise widergegeben werden.

1) Verstoß gegen das Umweltverträglichkeitsgesetz sowie Verstoß gegen EU-Richtlinien
- Kumulierendes Vorhaben
- enorme Abgrabungen & Aufschüttungen
- fristgerechte Einwendungen zu geschützten Arten bleiben unberücksichtigt

2) Negierung grundlegend relevanter Zwangspunkte
- Kerbtäler, Talsenken, Hochspannungsleitungen, Wohngebiete und schützenswerte Flächen bleiben unberücksichtigt

3) Riesige Brückenbauwerke
- 20 % der Gesamtbaumaßnahme "Verlegung Neukirchen" sind Brückenlängen, 2 Brücken sind länger als 300 m   (ursprünglich waren keine bzw. nur kleinere Brückenbauwerke vorgesehen)

4) Verschwendung von Steuer- & Fördergeldern der EU in Millionenhöhe
- Kosten 2003: 12,3 Mio. EUR - Kosten 2008: 30,7 Mio. EUR
- zukünftige Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten der Brücken werden nicht berücksichtigt
- standortbezogene Baugrunduntersuchungen für Brückenbauwerke fehlen

5) Absolute Intransparenz des Verfahrens
- grundlegend verschiedene Trassenverläufe mit bis zu 300 m Abweichung erhalten gleiche Bezeichnung
- schriftliche Einwendungen werden durch den Vorhabenträger sachfremd beantwortet
- relevante Aussagen in Protokollaufzeichnungen sind "nicht verständlich"
- Prüfung von "Alibi-Lösungen" durch den Vorhabenträger, entgegen tatsächlicher Anregungen und Absprachen
- mehrfache Änderungen der Trassenführungen im Verlauf des Gesamtvorhabens
"Keine Politik zu Lasten unserer Kinder und Enkel" - Wie verbindlich ist das wirklich?
"Ich bin enttäuscht - enttäuscht darüber, wie ein solches Verfahren in der heutigen Zeit und unter dieser klaren Zielsetzung, wie es von der sächsischen Landesregierung einstimmig vertreten wird, überhaupt möglich ist. Nachhaltigkeit und Transparenz behördlichen Handelns auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben sollten doch eine Grundvoraussetzung sein!

Hat nicht jeder Bürger - und dazu zählen eben auch unsere Kinder und Enkel - das Recht auf ein neutrales und umfassendes Abwägungsverfahren? Angestrebte Eingriffe mit weitreichenden Auswirkungen auf Mensch und Natur und in das Eigentum direkt Betroffener, als Konsequenz des bisherigen Verfahrens und gesetzlicher Verstöße, dürfen nicht klaglos hingenommen werden!"

Rat für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung

„Nachhaltigkeit verpflichtet zu Vernunft und Verantwortung unseres Handels im sozialen, ökologischen und ökonomischen Bereich“.


Immanuel Kant

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.“

„Dass der bei weitem größte Teil der Menschen den Schritt zur Mündigkeit, außer dem dass er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben.“

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Bürgerinitiative für Nachhaltigkeit & Transparenz
Vertreten durch: Kathrin Ludwig  |  Culten 32  |  08459 Neukirchen  |  E-Mail: kathrin_ludwig@gmx.de  |  www.s289-neukirchen.de