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Feldgehölze, Feuchtwiesen und Streuobstfelder

Nach dem Trassenbau wird
es diese Ansicht nicht mehr geben.

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Auswahl Kritikpunkte
Da das Straßenbauvorhaben "S289-Verlegung Neukirchen" beklagt ist, können wir an dieser Stelle aus verfahrensrelevanten
Gründen leider nur auszugsweise einige Beispiele aufführen.

Mittlerweile liegen uns jedoch belegbare und detailierte Nachweise über die Kostenmanipulation durch des
Straßenbauamtes vor.
Falsche Gebietseinstufungen z.B. Tannersberg

Es werden falsche Gebietseinstufungen durch die Gemeinde vorgenommen. So wird z.B. das Wohngebiet Tannersberg, welches laut Flächennutzungsplan (FNP) als reines und allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, nur als Mischgebiet an das Straßenbauamt weitergereicht. Hingegen werden 4 Wochenendgrundstücke, welche sich im Außenbereich befinden (Grünland), zunächst als Mischgebiet, später als Sondergebiert Erholung eingestuft.
  Flächennutzungsplan
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2 Trassenverschiebungen - heranrücken an Wohngebiete - längere Brücken

1999 - Entfernung Wohngebiete ca. 350 m - Brücke über Spaniertal ca. 30 m
Trassenführung entsprechend Gemeinderatsbeschluss zum Flächennutzungsplan
und ensprechend den Vorgaben der UVS (Umweltverträglichkeitsstudie)

2003 - Entfernung Wohngebiete ca. 250 m - Brücke über Spaniertal 115 m
Trassenführung entsprechend Gemeinderatsbeschluss mit konkreten Flurstücken
aus dem Jahr 2000

2010 - Entfernung Wohngebiete ca. 80 m - Brücke über Spaniertal 320 m
Der stellv. Bürgermeister verstößt mit seinen zustimmenden Unterschrift gegen den
bestehenden Gemeinderatsbeschluss!!

Auf die Frage der Bürger an die Bürgermeisterin der Gemeinde Neukirchen im Rahmen einer Gemeinderatssitzung 2012, warum die Trasse als Umgehungsstraße zweimal verschoben wurde und diese dabei jedesmal näher an die Wohnsiedlungen heranrückte, entgegnete diese wörtlich: "Darauf erhalten Sie von mir keine Antwort!"
  Übersicht Verschiebungen
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Relevante Aussagen sind in Protokollaufzeichnungen "nicht verständlich"

Dezember 2010
Im Dezember 2010 fanden die Erörterungstermine zum Planfeststellungsverfahren statt. Während am 15.12.2010 die Bürger das Wort hatten, konnten sich am 16.12.2010 die TÖB (Träger öffentlicher Belange) zum Vorhaben äußern. Am 15.12.2010 erhob die Bürgermeisterin der Gemeinde das Wort, stellte klar, dass Sie als Bürgermeisterin spricht und unterstützte einen Einwender, der u.a. aus existenziellen Gründen für die Wegführung der Trasse von Neukirchen plädierte. Auf Nachfragen der Referentin, sicherte die Bürgermeisterin zu, dass Sie diese Stellungnahme am kommenden Tag als TÖB noch eimal wiederholen wolle, wofür sich der Einwender bei ihr bedankte.

Juli 2011
Aufgrund widersprüchlicher Aussagen von Mitarbeiter der Landesdirektion fuhren Bürger im Juli 2011 nach Chemnitz, um dort Einsicht in die Protokolle zu den beiden Terminen im vergangen Dezember zu nehmen. Dabei mussten Sie feststellen, dass die Bürgermeisterin nicht, wie zugesichert, ihre Forderung nach einer Trassenverschiebung am darauffolgenden Tag wiederholt hatte. Nach Sichtung der Protokolle vom 15.12.2012 waren alle Aussagen der Bürgermeisterin "nicht verständlich". Sowohl die Landesdirektion als auch die Bürgermeisterin verweigerten dazu eine Rückkoppelung.
  Protokollauszug
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Bürgerinitiative für Nachhaltigkeit & Transparenz
Vertreten durch: Kathrin Ludwig  |  Culten 32  |  08459 Neukirchen  |  E-Mail: kathrin_ludwig@gmx.de  |  www.s289-neukirchen.de